Prüfungen gem. MaBV
soweit Steuerberater bzw. Steuerberatungsgesellschaften hierzu
befugt sind.
Soweit die vorstehenden Leistungen gesetzlich den Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern vorbehalten sind, können diese von den Herren Manfred Dobler (WP) und Josef Maier (vBp) in eigener Praxis vorgenommen werden.